Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 17. April 2019

Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung

Bern, 17.4.2019 - Der Bundesrat hat am 17. April 2019 die Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung um vier Jahre bis 2023 verlängert.