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Veröffentlicht am 27. Februar 2019

Bundesrat will bei Notlage im Asylbereich weiterhin Nutzung von Zivilschutzanlagen ermöglichen

Bern, 27.2.2019 - Bund und Kantone können auch weiterhin rasch auf die Zivilschutzanlagen der Gemeinden zurückgreifen, wenn dies zur Bewältigung einer hohen Anzahl Asylgesuche notwendig ist. Die entsprechende Verordnung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Februar 2019 verlängert.