Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben: Einheitliche Grundsätze festgelegt
Bern, 13.9.2006 - Der Bundesrat hat heute den Bericht zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben (Corporate-Governance-Bericht) gutgeheissen. Darin legt er zum einen einheitliche Grundsätze fest für die Auslagerung von Aufgaben. In Anknüpfung daran sind zum anderen Leitsätze für die Steuerung von Organisationen formuliert, die im Eigentum des Bundes stehen oder an denen er eine Haupt- oder Mehrheitsbeteiligung innehat. Gleichzeitig hat die Eidg. Finanzverwaltung in einem erläuternden Bericht vertiefende Ausführungen zur aktuel-len und künftigen Eignerpolitik des Bundes publiziert.