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Veröffentlicht am 30. November 2018

Neue gentechnische Verfahren: Bundesrat prüft Anpassung der rechtlichen Regelung

Bern, 30.11.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 die neusten Entwicklungen in der Biotechnologie behandelt, welche Änderungen des Genoms anstreben. Dabei hat er die Zielsetzung vorgegeben: Im Gentechnikrecht sollen die Risiken für Menschen, Tiere und Umwelt nach Kategorien eingestuft werden.