Revidierte Gebührenordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs tritt Anfang 2019 in Kraft
Bern, 30.11.2018 - Wer ungerechtfertigt betrieben wird, kann künftig dafür sorgen, dass Dritte nicht von der Betreibung erfahren. Die Bearbeitung eines entsprechenden Gesuchs wird 40 Franken kosten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 die revidierte Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.