Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches ab 1. Januar 2019
Bern, 15.11.2018 - Im Zuge der Steuervorlage und AHV-Finanzierung (STAF) wird die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) die Bundespraxen für Prinzipalgesellschaften und Swiss Finance Branches ab 2019 nicht mehr auf Unternehmen anwenden, die diese Praxen erstmalig in Anspruch nehmen wollen.