Neue Bestimmungen für die Festsetzung des Bundesbeitrages an die EL-Kosten
Bern, 14.11.2018 - An seiner Sitzung vom 14. November 2018 hat der Bundesrat beschlossen, für die Berechnung des Bundesanteils an den EL-Kosten neu auf den Monat Mai des laufenden Jahres und nicht mehr auf den Dezember des Vorjahres abzustellen. Die entsprechende Verordnungsänderung tritt per 1. Januar 2019 in Kraft.