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Veröffentlicht am 21. September 2018

Neue Anreize zur Entwicklung von Kinderarzneimitteln ab 1. Januar 2019

Bern, 21.9.2018 - Für Kinderarzneimittel kann künftig ein längerer Patentschutz gelten. Damit sollen Anreize geschaffen werden zur Entwicklung von Arzneimitteln, die auf die Bedürfnisse von Kindern zugeschnitten sind. Der Bundesrat hat am 21. September 2018 das Inkrafttreten der dafür nötigen Änderungen des Patentgesetzes und der Patentverordnung bestimmt. Die neuen Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2019.