Das Strafverfahren "Würenlingen" ist verjährt
Bern, 9.8.2018 - Nach einlässlicher Prüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ist die Bundesanwaltschaft (BA) zum Schluss gekommen, dass das Strafverfahren "Würenlingen" verjährt ist und nicht wiederaufgenommen werden kann.