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Veröffentlicht am 9. August 2018

Das Strafverfahren "Würenlingen" ist verjährt

Bern, 9.8.2018 - Nach einlässlicher Prüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht ist die Bundesanwaltschaft (BA) zum Schluss gekommen, dass das Strafverfahren "Würenlingen" verjährt ist und nicht wiederaufgenommen werden kann.