Zulassung von Rechtsberatungsstellen für die Beratung und Rechtsvertretung im erweiterten Asylverfahren
Bern-Wabern, 17.7.2018 - Gemäss der Gesetzesrevision zur Beschleunigung der Asylverfahren können sich Asylsuchende unter anderem auch nach der Zuweisung durch den Bund an einen Kanton bei entscheidrelevanten Verfahrensschritten im erweiterten erstinstanzlichen Verfahren kostenlos an eine Rechtsberatungsstelle wenden.