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Veröffentlicht am 17. Juli 2018

Zulassung von Rechtsberatungsstellen für die Beratung und Rechtsvertretung im erweiterten Asylverfahren

Bern-Wabern, 17.7.2018 - Gemäss der Gesetzesrevision zur Beschleunigung der Asylverfahren können sich Asylsuchende unter anderem auch nach der Zuweisung durch den Bund an einen Kanton bei entscheidrelevanten Verfahrensschritten im erweiterten erstinstanzlichen Verfahren kostenlos an eine Rechtsberatungsstelle wenden.