Aufenthaltsrecht von Opfern ehelicher Gewalt: Praxis bewährt sich insgesamt
Bern, 4.7.2018 - Der gesetzliche Rahmen trägt der Situation von ausländischen Opfern ehelicher Gewalt in Bezug auf ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz grundsätzlich genügend Rechnung. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht in Erfüllung des Postulates Feri (15.3408), den er an seiner Sitzung vom 4. Juli 2018 gutgeheissen hat. Der Bericht zeigt aber auch, dass nicht alle festgestellten Schwierigkeiten vollständig beseitigt sind und schlägt deshalb konkrete Massnahmen vor.