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Veröffentlicht am 27. Juni 2018

Bundesrat passt Datengrundlage der Energieetikette für Personenwagen an

Bern, 27.6.2018 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Juni 2018 eine Änderung der Energieeffizienzverordnung (EnEV) verabschiedet und per 31. Juli 2018 in Kraft gesetzt. Die Änderung betrifft die Festlegung und die Bekanntgabe der für das Jahr 2019 geltenden Energieeffizienzkategorien für neue Personenwagen sowie den Wert für den durchschnittlichen CO2-Ausstoss der erstmals immatrikulierten Neuwagen. Die Werte werden statt Mitte Jahr erst bis zum 31. Dezember 2018 bekannt gegeben. Sie gelten ab dem 1. Januar 2019. Grund dafür ist, dass die für die Kategorieneinteilung notwendigen Daten grösstenteils erst in der zweiten Jahreshälfte vorliegen werden. Verursacht wird dies durch die derzeit laufende europaweite Umstellung auf das neue Messverfahren WLTP (Worldwide Light Vehicles Test Procedure), das realitätsnähere Werte für den Treibstoffverbrauch und den CO2-Ausstoss neuer Personenwagen liefern wird.