33. Treffen des Gemischten Landverkehrsausschusses Schweiz‒EU
Bern, 12.6.2018 - Zur Berücksichtigung der Entwicklung bei den technischen Vorschriften im Strassenverkehr und der Interoperabilität im Schienenverkehr wurde der Anhang 1 des Landverkehrsabkommens geändert. Die Schweiz und die Europäischen Union (EU) haben diese Fortschreibung am Dienstag anlässlich des 33. Treffens des Gemischten Landverkehrsausschusses in Bern verabschiedet.