Modalitäten des elektronischen Zugangs zu Grundbuchdaten sollen angepasst werden
Bern, 8.6.2018 - Das Parlament hat in der Wintersession 2017 eine Revision des Zivilgesetzbuches (ZGB) beschlossen. Im Zusammenhang mit dieser Revision hat sich gezeigt, dass im Bereich des elektronischen Zugangs zu den Grundbuchdaten Anpassungen nötig sind. An seiner Sitzung vom 8. Juni 2018 hat der Bundesrat die entsprechende Revision der Grundbuchverordnung (GBV) verabschiedet und in die Vernehmlassung geschickt.