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Veröffentlicht am 17. Mai 2018

Flughafen Zürich: BAZL erteilt Teilgenehmigung für Betriebsreglement 2014

Bern, 17.5.2018 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat das vom Flughafen Zürich AG eingereichte Gesuch um Anpassungen des Betriebsreglements 2014 teilweise genehmigt. Die Anpassungen betreffen unter anderem die Flugrouten und dienen dazu, die Sicherheit zu verbessern und Verspätungen am späten Abend zu vermeiden. Vorderhand nicht genehmigt werden konnte die ebenfalls angestrebte Entflechtung der An- und Abflugrouten im Osten, da es für diesen Teil der Zustimmung Deutschlands bedarf. Diese steht noch aus. Deshalb sollen nun die von Deutschland unabhängigen Teile des Betriebsreglements umgesetzt werden.