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Veröffentlicht am 9. Mai 2018

Mehr Kompetenzen für die Kantone bei der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten

Bern, 9.5.2018 - Die Kantone erhalten ein dauerhaftes Instrument, um eine Überversorgung im Gesundheitswesen zu verhindern und damit das Kostenwachstum zu dämpfen. Das revidierte Bundesgesetz über die Krankenversicherung ermöglicht ihnen, Höchstzahlen für ambulant tätige Ärztinnen und Ärzte zu bestimmen, die zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen dürfen. Zudem legt es einheitliche Qualitätsanforderungen für alle Ärztinnen und Ärzte fest. Damit schafft der Bundesrat Planungssicherheit für alle Beteiligten. Er hat am 9. Mai die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet.