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Veröffentlicht am 11. April 2018

Tätigkeitsbericht 2017 zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen

Bern, 11.4.2018 - Die für die Umsetzung des Bundesgesetzes über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) zuständige Behörde hat ihren zweiten Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Er umfasst den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017. Die Behörde behandelte rund 450 Meldungen von privaten Sicherheitsdienstleistern. Es wurden keine Gesetzesverstösse festgestellt.