Neue Bestimmungen für die Festsetzung des Bundesbeitrages an die EL-Kosten
Bern, 28.3.2018 - An seiner Sitzung vom 28. März 2018 hat der Bundesrat beschlossen, für die Berechnung des Bundesanteils an den EL-Kosten neu auf den Monat Mai des laufenden Jahres und nicht mehr auf den Dezember des Vorjahres abzustellen. Er hat eine entsprechende Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt.