Personenstandsregister wird modernisiert: Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
Bern, 9.3.2018 - Das Parlament hat in der Wintersession 2017 zugestimmt, dass der Bund die Verantwortung für das Personenstandsregister übernimmt. Zudem ist der Bundesrat in einem Bericht von Anfang März 2017 zum Schluss gekommen, dass Eltern von Fehlgeborenen künftig die Möglichkeit haben sollen, diese freiwillig im Personenstandsregister eintragen zu lassen. Zur Umsetzung beider Beschlüsse sollen nun die Zivilstandsverordnung (ZStV) und die Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) angepasst werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. März 2018 die Vernehmlassung dazu eröffnet. Sie dauert bis am 15. Juni 2018.