Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung
Bern, 23.2.2018 - Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) hat am 23. Februar 2018 eine Vernehmlassung zur Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) eröffnet. Im Vordergrund der Revision stehen Kapitalanforderungen für eine allfällige Sanierung und Abwicklung (Gone-concern-Anforderungen), die nun auch für die drei nicht international tätigen systemrelevanten Schweizer Banken eingeführt werden sollen.