Der Bundesrat legt die Stossrichtung für die Reform der Altersvorsorge fest
Bern, 20.12.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Dezember 2017 eine Aussprache über die nächste Reform der Altersvorsorge geführt und die Stossrichtung dafür festgelegt. AHV und 2. Säule sollen separat reformiert werden. Grundelemente der Reform Altersvorsorge 2020 werden übernommen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, ihm bis Februar 2018 die Eckwerte für die Reform der AHV zu unterbreiten.