Schutzfristen archivierter Bundesratsunterlagen auf 30 Jahre herabgesetzt
Bern, 20.12.2017 - Bundeskanzler Walter Thurnherr hat heute den Bundesrat informiert, dass die Schutzfristen der Bundesratsunterlagen, welche die Bundeskanzlei an das Bundesarchiv abliefert, seit dem 1. Dezember 2017 von 50 Jahren auf 30 Jahre herabgesetzt wurden.