Vorläufiges Betriebsreglement Flughafen Zürich: Gesuch gelangt zur Auflage
Bern, 16.3.2004 - Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gibt das Gesuch für ein vorläufiges Betriebsreglement für den Flughafen Zürich in die öffentliche Auflage. Das Gesuch fasst unter anderem die verschiedenen provisorischen Änderungen der letzten Jahre zusammen. Das vorläufige Betriebsreglement soll bis zum Abschluss der Mediation gelten. Die Einsprachefrist dauert vom 22. März bis zum 6. Mai 2004.