Grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich wird dauerhaft möglich
Bern, 15.11.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. November 2017 die gesetzlichen Grundlagen verabschiedet, die künftig im Gesundheitsbereich eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit in grenznahen Regionen dauerhaft ermöglichen. Die Krankenversicherung übernimmt dabei die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen.