Sanktionen: Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran
Bern, 22.9.2017 - Die bereits bestehenden Einträge des Anhangs 5 der Verordnung wurden in der Datenbank SESAM aktualisiert und mit der UNO-Sanktionsliste harmonisiert. Im Rahmen dieser Anpassung wurden keine natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen neu in Anhang 5 aufgenommen oder aus diesem gelöscht. Der Bundesrat hat am 4. März 2016 die Verordnung zur automatischen Übernahme von Sanktionslisten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen verabschiedet. Damit sind Änderungen der Sanktionslisten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen in der Schweiz unmittelbar rechtsgültig.