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Veröffentlicht am 21. September 2017

Totalrevision der Quellensteuerverordnung – EFD eröffnet Vernehmlassung

Bern, 21.9.2017 - Der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) hat am 21. September 2017 die Totalrevision der Quellensteuerverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Die Verordnung definiert näher, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit nicht-ansässige Quellensteuerpflichtige Anspruch auf eine nachträgliche ordentliche Veranlagung haben.