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Veröffentlicht am 28. Juni 2017

Der Bundesrat bewilligt den Einsatz der elektronischen Stimmabgabe in den Kantonen St.Gallen und Aargau für die Jahre 2017-2019

Bern, 28.6.2017 - An seiner Sitzung vom 28. Juni 2017 hat der Bundesrat den Gesuchen der Kantone St.Gallen und Aargau stattgegeben, die elektronische Stimmabgabe bei eidgenössischen Abstimmungen anzubieten. Die Bewilligungen gelten ab dem Urnengang vom 24. September 2017 für rund zwei Jahre. Vor jedem Urnengang wird die Bundeskanzlei prüfen, ob die Bedingungen für den Einsatz der elektronischen Stimmabgaben in den gesuchstellenden Kantonen erfüllt sind und entsprechend eine Zulassung erteilen.