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Veröffentlicht am 17. Mai 2017

Entschädigungssystem für übermässigen Lärm soll nicht neu geregelt werden

Bern, 17.5.2017 - Der Bundesrat beantragt die Abschreibung der Motion «Fluglärmimmissionen. Entschädigung nachbarrechtlicher Abwehransprüche». Diese Motion verlangte die Verbesserung der Rechtslage der von übermässigem Lärm betroffenen Grundstückeigentümerinnen und -eigentümer. Die Kantone hatten die Vorschläge des Bundes zur Änderung des Systems abgelehnt und die zuständigen Parlamentskommissionen wollten am Status quo festhalten. Deshalb schätzt der Bundesrat die politische Akzeptanz für die Neuordnung des Lärmentschädigungssystems als gering ein.