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Veröffentlicht am 3. Mai 2017

Flughafen Zürich: Anpassung der Lärmgebühren für Randstunden wird aufgelegt

Bern, 3.5.2017 - Gemäss einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes muss die Flughafen Zürich AG die Lärmgebühren für Passagierflugzeuge vor allem während der Nachtrandstunden anpassen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt hat nun den Antrag des Flughafens in die öffentliche Vernehmlassung gegeben. Die Anhörungsfrist dauert bis 7. Juni 2017.