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Veröffentlicht am 6. April 2017

Erster Bericht zur Aufsicht über die Krankenversicherer

Bern, 6.4.2017 - Das Anfang 2016 in Kraft getretene neue Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) erhöht die Transparenz bei den Versicherern und verstärkt die Mittel der Aufsichtsbehörde. Das für die Aufsicht zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) veröffentlicht nun den ersten Tätigkeitsbericht zur Aufsicht über die Krankenversicherer. Wichtig war dabei der Solvenztest im September 2016. Dieser ergab, dass 14 von 59 Versicherern nicht über ausreichende Reserven verfügen. Der Bericht wird künftig jährlich erscheinen.