EKR - Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden: Keine Einschränkung ohne Einhaltung des Gesetzes und der Grundrechte
Bern, 27.2.2017 - Unter welchen Bedingungen ist eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit rechtlich zulässig? Wann kann man von einer Verletzung dieses Grundrechts sprechen? Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) veröffentlicht heute ein Rechtsgutachten der Universität Zürich, das die Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden im öffentlichen Raum unter dem Gesichtspunkt des Diskriminierungsschutzes und der Menschenrechte prüft. Auf der Grundlage der Schlussfolgerungen dieses Gutachtens formuliert die EKR eine Reihe von Empfehlungen an die zuständigen staatlichen Behörden, welche indirekt auch die privaten Akteure betreffen.