BAV teilt erstmals Fahrrechte für Personen- und Güterzüge nach neuem System zu
Bern, 2.2.2017 - Mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes hat das Parlament neue Instrumente zur Nutzung des Schienennetzes durch Personen- und Güterverkehr geschaffen. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat diese nun erstmalig angewendet und den Netznutzungsplan für 2018 verabschiedet. Damit können insbesondere Trassen für den Güterverkehr gesichert werden. Allfällige Konflikte mit dem Personenverkehr sollen im Rahmen der konkreten Trassenzuteilung einvernehmlich gelöst werden.