Attentat in Berlin: Letzte Spur der Tatwaffe in der Schweiz reicht rund 25 Jahre zurück
Bern, 18.1.2017 - Im Rahmen der Ermittlungen nach dem Anschlag in Berlin vom 19. Dezember 2016 hat das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) eine Anfrage zur Überprüfung der Waffe des Täters an fedpol übermittelt. Die Abklärungen von fedpol zeigen, dass die Waffe Anfang der 90-er-Jahre legal in die Schweiz importiert wurde. Das ist die einzige gefundene Spur der Waffe in der Schweiz. Die Waffe erscheint nicht in den kantonalen Waffenregistern. Es gilt festzuhalten, dass zum damaligen Zeitpunkt kein nationales Waffenrecht existierte. Der Weg, den die Waffe fortan nahm, ist fedpol nicht bekannt. Diese Information hat fedpol an das BKA übermittelt.