Neues Lebensmittelrecht erleichtert den Handel und erhöht den Konsumentenschutz
Bern, 16.12.2016 - Am 1. Mai 2017 tritt das neue Schweizer Lebensmittelrecht in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Dezember entschieden. Es erhöht die Transparenz, schützt die Bevölkerung besser vor gesundheitlichen Risiken und Täuschung und vereinfacht den Handel.