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Veröffentlicht am 9. Dezember 2016

Anerkennung neuer Leistungserbringer

Bern, 9.12.2016 - In Zukunft werden Neuropsychologinnen und Neuropsychologen sowie Organisationen der Hebammen und der Logopädie als Leistungserbringer zugelassen. An seiner Sitzung vom 09. Dezember 2016 hat der Bundesrat die Anpassungen der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) genehmigt und Kenntnis von den Änderungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) genommen. Ausserdem wird das Verfahren zur Anerkennung der Gleichwertigkeit der labormedizinischen Weiterbildungen optimiert. Diese neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2017 bzw. – bezüglich Neuropsychologinnen und Neuropsychologen – am 1. Juli 2017 in Kraft.