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Veröffentlicht am 23. November 2016

Ausführungsbestimmungen zur Koordination und Förderung im Hochschulbereich verabschiedet

Bern, 23.11.2016 - Am 1. Januar 2017 werden die Bestimmungen des Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetzes (HFKG) zur gesamtschweizerischen hochschulpolitischen Koordination und zu den Bundesbeiträgen an die kantonalen Universitäten und Fachhochschulen in Kraft treten. Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 23. November 2016 die Totalrevision der Verordnung zum HFKG verabschiedet.