Vorränge im grenzüberschreitenden Stromnetz sollen neu geregelt werden
Bern, 9.11.2016 - Die Kapazität des grenzüberschreitenden Stromübertragungsnetzes ist aus physikalischen Gründen begrenzt. Die im geltenden Stromversorgungsgesetz (StromVG) festgelegten Vorränge für Stromlieferungen über die Grenze überschreiten diese Kapazität deutlich, was eine Gefahr für die Versorgungssicherheit darstellt. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) will diese Vorränge deshalb neu regeln. Vorrang haben sollen nur noch Lieferungen aus vor dem 31. Oktober 2002 abgeschlossenen Langfristverträgen sowie aus Grenzwasserkraftwerken. Der Vorrang für Stromlieferungen an Endverbraucher in der Grundversorgung und Lieferungen aus erneuerbaren Energien soll aufgehoben werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 9. November 2016 dem Bericht und dem Gesetzesentwurf der Kommission zugestimmt und beantragt die Annahme der im Rahmen der parlamentarischen Initiative 15.430 „Streichung von Vorrängen im grenzüberschreitenden Übertragungsnetz“ erarbeiteten Vorlage zur Änderung des StromVG.