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Veröffentlicht am 30. September 2016

Bundesrat minimiert die Datenweitergabe an externe IKT-Dienstleister beim Bau und Betrieb von Informationssystemen

Bern, 30.9.2016 - Der Bundesrat hat heute eine Ergänzung der Bundesinformatikverordnung verabschiedet. Damit wird der Zugang zu Daten der Bundesverwaltung für externe Dienstleister, die im Zusammenhang mit dem Bau oder Betrieb von Informationssystemen darauf Zugriff haben müssen, präziser geregelt.