Revisionsbedarf des Fernmeldegesetzes bestätigt
Bern, 23.9.2016 - Die Eingaben im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) bestätigen, dass eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen nötig ist. Der Bundesrat hat heute von den Ergebnissen der Vernehmlassung Kenntnis genommen und das UVEK beauftragt, bis September 2017 eine Botschaft zur Änderung des FMG auszuarbeiten.