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Veröffentlicht am 16. September 2016

Arbeiten im Überdruck: Sonderregelungen für Polizei- und Rettungstaucher

Bern, 16.9.2016 - Der Bundesrat hat in der Verordnung zu Arbeiten im Überdruck eine Reihe von Ausnahmebestimmungen bewilligt. Damit wird die seit April 2016 geltende Übergangsregelung abgelöst und sichergestellt, dass Polizei- und Rettungstaucher sowie Tauchinstruktoren den Sicherheits- und Rettungsdienst auch in Zukunft ordnungsgemäss ausüben können. Die Änderung tritt am 15. Oktober 2016 in Kraft.