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Veröffentlicht am 29. Juni 2016

Bundesrat verlängert Übergangsfristen für Finanzmarktinfrastrukturen

Bern, 29.6.2016 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) angepasst. In Angleichung an die Entwicklungen in der EU wurden die Übergangfristen für Finanzmarktinfrastrukturen um ein Jahr verlängert.