Bundesrat verlängert Übergangsfristen für Finanzmarktinfrastrukturen
Bern, 29.6.2016 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) angepasst. In Angleichung an die Entwicklungen in der EU wurden die Übergangfristen für Finanzmarktinfrastrukturen um ein Jahr verlängert.