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Veröffentlicht am 3. Juni 2016

Regionalpolitik: Reform der Steuererleichterungen abgeschlossen

Bern, 3.6.2016 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juni 2016 die Totalrevision der Verordnung über die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen der Regionalpolitik verabschiedet. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Einführung einer betragsmässigen Obergrenze, die Anpassung der Anwendungsgebiete unter Berücksichtigung der Raumordnungspolitik sowie eine erhöhte Transparenz über die gewährten Steuererleichterungen. Die revidierten Bestimmungen treten am 1. Juli 2016 in Kraft.