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Veröffentlicht am 3. Juni 2016

Verbesserter Informationsaustausch im Umgang mit Waffen

Bern, 3.6.2016 - Der Informationsaustausch zwischen den Behörden über Waffenbesitzer, die sich oder andere gefährden könnten, wird verbessert. Der Bundesrat setzt auf 1. Juli 2016 das "Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen" in Kraft. Dieses verbindet die kantonalen Waffenregister über den Erwerb und den Besitz von Feuerwaffen. Damit werden die Abfragen für die Sicherheitsbehörden wesentlich vereinfacht. Auch wird die Information zwischen Militär und zivilen Behörden zu Personen verbessert, die keine Feuerwaffen haben dürfen.