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Veröffentlicht am 19. Mai 2016

Bundesanwaltschaft kann Vorwürfe gegen Direktor der Finanzverwaltung abklären

Bern, 19.5.2016 - Die Bundesanwaltschaft (BA) kann die Vorwürfe eines früheren Angestellten der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) gegen Serge Gaillard, den Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), wegen falscher Anschuldigungen im Sinne von Art. 303 des Strafgesetzbuches abklären. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat die BA auf deren Ersuchen hin und nach Anhörung von Serge Gaillard und des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) dazu ermächtigt.