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Veröffentlicht am 11. Mai 2016

Bundesrat legt Bericht zum Folgerecht vor

Bern, 11.5.2016 - Mit der Einführung eines sogenannten Folgerechts würden bildende Künstlerinnen und Künstler am Erlös aus dem Weiterverkauf ihrer Werke aus dem Kunsthandel beteiligt. Der Bundesrat hat zu dem Thema heute einen Bericht verabschiedet, mit dem er ein Postulat von Ständerat Luginbühl erfüllt. Der Bericht legt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten des Folgerechts dar und analysiert die wirtschaftlichen Auswirkungen.