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Veröffentlicht am 11. März 2016

Änderung des Vernehmlassungsrechts tritt am 1. April 2016 in Kraft

Bern, 11.3.2016 - Der Bundesrat hat die Revision der Vernehmlassungsverordnung am 11. März 2016 gutgeheissen und beschlossen, die Änderung des Vernehmlassungsgesetzes und der Vernehmlassungsverordnung auf den 1. April 2016 in Kraft zu setzen. Die eidgenössischen Räte hatten am 26. September 2014 die Änderung des Vernehmlassungsgesetzes angenommen. Die darauf abgestützte Vernehmlassungsverordnung war in der Folge anzupassen.