Wiedergutmachung für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen
Bern, 4.12.2015 - Das Unrecht, das die Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen erlitten haben, soll anerkannt und wieder gutgemacht werden. Der Bundesrat hat dazu am Freitag die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und die Botschaft zu einem Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (AFZFG) verabschiedet. Das neue Bundesgesetz sieht eine umfassende wissenschaftliche Aufarbeitung vor und einen Solidaritätsbeitrag von insgesamt 300 Millionen Franken zugunsten der Opfer.