Bundesrat nimmt Zolllager in die Pflicht
Bern, 18.11.2015 - Der Bundesrat hat heute strengere Vorschriften bei den Zolllagern beschlossen. Diese ermöglichen es der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV), die Ein- und Auslagerung von Waren künftig besser zu überwachen. Die entsprechende Verordnungsänderung tritt auf den 1. Januar 2016 in Kraft.