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Veröffentlicht am 28. Oktober 2015

Bundesrat beschliesst weitere Massnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelungen

Bern, 28.10.2015 - Weibliche Genitalverstümmelung ist eine Menschenrechtsverletzung und in der Schweiz eine Straftat. Der Bundesrat will deshalb weiterhin dagegen vorgehen. Dazu gehört insbesondere die Unterstützung von Massnahmen eines Netzwerks gegen weibliche Genitalverstümmelung.