Bundesrat legt Eckwerte zur Anpassung der „Too-big-to-fail“-Bestimmungen fest
Bern, 21.10.2015 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Eckwerte für Anpassungen der geltenden „Too-big-to-fail“-Bestimmungen verabschiedet. Damit konkretisiert er den im Evaluationsbericht vom Februar 2015 identifizierten Handlungsbedarf zur Bereinigung der„Too-big-to-fail“-Risiken in der Schweiz. Die neuen Anforderungen sind bis Ende 2019 zu erfüllen. Die Widerstandsfähigkeit der systemrelevanten Banken erhöht sich dadurch weiter, und die Möglichkeit zur Sanierung oder geordneten Abwicklung ohne Belastung der Steuerzahler wird nochmals verbessert.